Liebe Eltern,

im unteren Bereich finden Sie einen Link, indem der Newsletter des Staatsministeriums zu sehen ist.

In dem Newsletter können Sie auch nachlesen, ob Sie Anspruch auf Betreuung haben.

Wenn Ihr Kind aktuell die Schule besucht, darf Ihr Kind auch den Hort besuchen.

Alles weitere finden sie im Newsletter.